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Geländeordnung
UL Fliegen
Wahrscheinlich die einfachste Art, motorisiert zu
fliegen.
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Ansicht des Fluggeländes
Schleppgebühr
Vereinsmitglieder kostenfrei
pro Schlepp für Gastflieger: 7,00 €
Hangnutzungsgebühr
pro Tag für Gastflieger: 2,50 €
Tandemflug
Start an der
Winde: 30,00 €
Bildergalerie
Unseren Flugbetrieb absolvieren wir nahezu ausschließlich mit Windenstarts. Das Hangstartgelände "Kirschberg" in Miera bei Döbeln lädt bei idealen Voraussetzungen auch zu schönen Soaringflügen ein. Für Vereinsmitglieder sind alle Schlepps und Hangnutzung kostenlos. Neben den Gleitschirm und Hänggleiterflugbetrieb starten auch Vereins UL-Piloten von unserer Bahn
Geländeordnung
| 1. | Das Fluggelände wird vom Verein Gleitschirm und Drachenflieger Ostrau e.V. betrieben. | |
| 2. | Der Verein ist Mitglied im DHV. | |
| 3. | Auf unseren Fluggelände gelten die Regeln der FBO des DHV sowie bei Mischflugbetrieb die FBO des
DULV uneingeschränkt. |
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| 4. | Bei Mischflugbetrieb mit mehr als einen UL wird durch die UL-Flieger ein Flugleiter eingesetzt. Dieser ist
dem Startleiter nachgeordnet und koordiniert auf der Basis der Startleiterinformationen den UL-Flugbetrieb. |
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| 5. | Im Mischflugbetrieb fliegen die UL-Piloten die nördliche (dem Dorf abgewandte) Platzrunde. Alle HG/GS Piloten fliegen die südliche (dem Dorf zugewandt) Platzrunde. | |
| 6. | Nach Anmeldung einer Landung oder eines Startes durch den Flugleiter beim Startleiter, unterbricht der Startleiter den Schleppbetrieb nach eigenen Ermessen unter strikter Beachtung der Flugsicherheit
sowohl der HG/GS- als auch der UL-Piloten. |
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| 7. | UL-Piloten welche zur Landung kommen wollen, melden sich rechtzeitig beim Flugleiter (ca.5 min vor Landebeginn) und landet erst nach Landefreigabe. | |
| 8. | Alle Hängegleiter und Gleitschirmpiloten welche unser Fluggelände nutzen wollen, müssen im Besitz
eines gültigen Luftfahrerscheins (mind. beschränkter LFS und Windenschleppstartberechtigung) sein. |
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| 9. | Gastpiloten legen bitte vor dem ersten Start unaufgefordert ihre Lizenz sowie ihre Haftpflichtversicherungs-karte beim Startleiter oder Windenfahrer zur Kontrolle vor. | |
| 10. | Die Schleppgebühr für Gastpiloten beträgt 7.- € pro Schlepp und ist vor dem Start beim Startleiter oder Windenfahrer zu entrichten. | |
| 11. | Gäste und Besucher dürfen die Schleppstrecke sowie die Start und Landebahn während des Flugbetriebes nicht betreten. | |
| 12. | Im Interesse der Sicherheit aller Piloten müssen Hunde während des Flugbetriebes an der Leine
gehalten werden. |
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| 13 | Unsere Platzfrequenz ist: Winde/ Startleiter 149.100 MHZ/FM Pilotenfrequenz 434.000 MHZ UL-Frequenz 120.975 MHZ |
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| 14. | Bei Störung/Unfällen bitte informieren: Henry Hänsel
034324 / 21641
Oliver Breidenbach 0179 5010710 |
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| 15. | Tandemflüge dürfen nur von den in unseren Verein integrierten Tandempiloten durchgeführt werden. | |
| 16. | Jeder Pilot darf nur solche Flüge durchführen, die innerhalb der Grenzen seiner Lizenz liegen. | |
| 17. | Mit der Nutzung unseres Fluggeländes wird die Einhaltung der Geländeordnung bestätigt. |
Infos
An jedem Wochenende sind 2 Windenfahrer eingeteilt. Flugbetrieb ist gewöhnlich ab 11 Uhr. Infotelefon: 034322 43449 sowie unserer Teilnehmerliste.
Bei zweifelhaftem Wetter empfiehlt es sich, den eingeteilten Windenfahrer vor Schleppbeginn (11:00 Uhr) anzurufen.
Teilnehmende Gastpiloten wenden sich vor dem Start an den jeweiligen Startleiter bzw. Windenfahrer.


